Preisträger 1968

Bundesjustizminister Dr. Dr. Gustav Heinemann

Vorbildlich demokratisches Handeln

Der THEODOR-HEUSS-PREIS wird im Jahre 1968 an Herrn Bundesjustizminister Dr. Dr. Gustav W. Heinemann verliehen.

 

Mit Dr. Gustav Heinemann wird ein demokratischer Politiker ausgezeichnet, der seit dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus öffentliche Verantwortung trägt: Grundsatztreue, Bekennermut und Standhaftigkeit kennzeichnen seinen politischen Weg.

 

Als Bundesinnenminister im ersten Kabinett Adenauer gab er ein einmaliges Beispiel für demokratisches Verhalten, indem er seine politischen Grundsätze höher achtete als seine Machtposition und aus Gewissensgründen auf sein Ministeramt verzichtete. Trotz jahrelanger Rückschläge, die sein Rücktritt mit sich brachte, entzog sich Dr. Heinemann niemals öffentlicher Ver-antwortung und gibt nun neuerlich ein Beispiel bemerkenswerter Zivilcourage, indem er als Bundesjustizminister mit Intensität und guten Argumenten für die Liberalisierung und Modernisierung des deutschen Strafrechts kämpft.

 

Mit dem THEODOR-HEUSS-PREIS soll Dr. Heinemann für sein vorbildliches Wirken gedankt und ihm und der Sache, für die er ficht, Ermutigung zuteil werden.

 

München, den 27. Januar 1968

Karin Storch

Eine THEODOR-HEUSS-MEDAILLE wird im Jahre 1968 der Studentin KARIN STORCH zuerkannt.

 

Karin Storch hat durch ein ungewöhnliches politisches Engagement während ihrer Schulzeit und in der Schülermitverwaltung ein starkes und ermutigendes Vorbild für ihre Mitschüler gegeben.

 

Ihre mutige Abiturrede über „Erziehung zum ,Ungehorsam‘ als Aufgabe einer demokratischen Schule“ hat den Anstoß zu einer lebhaften und kritischen Auseinandersetzung um die Notwendigkeit der inneren Demokratisierung der Schule gegeben, der sich Karin Storch – gemäß den Satzungen der Stiftung – mit Zivilcourage, Leidenschaft und guten Argumenten stellt.

 

München, den 27. Januar 1968

Helferkreis zur Betreuung ausländischer Zeugen in den KZ-Prozessen

Eine THEODOR-HEUSS-MEDAILLE wird im Jahre 1968 dem HELFERKREIS ZUR BETREUUNG AUSLÄNDISCHER ZEUGEN IN DEN KZ-PROZESSEN zuerkannt.

 

Seit 1964 hatte es dieser kleine Kreis selbstloser, hilfsbereiter und verantwortungsbewußter Mitbürger übernommen, sich der ausländischen Zeugen anzunehmen, die zu den zahlreichen KZ-Prozessen in die Bundesrepublik geladen wurden. Zunächst in Frankfurt, dann in neun weiteren Städten wurden mehrere hundert ehemalige KZ-Häftlinge – meist aus Ostblockländern – während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik persönlich betreut, mit allem Nötigen versorgt und, wenn nötig, ärztlich beraten und behandelt.

 

Durch diesen jahrelangen Dienst an unschuldig Verfolgten und Gepeinigten wurde in aller Stille – stellvertretend für uns alle – eine vorbildliche Form individueller Wiedergutmachung geleistet, die gemäß den Satzungen der Stiftung THEODOR-HEUSS-PREIS tiefempfundenen Dank, Anerkennung und Ermutigung verdient.

 

München, den 27. Januar 1968

Demokratie glaubwürdig machen

1968