Die Theodor Heuss Stiftung stellt ab einem Spendenbetrag von 100,- Euro eine Zuwendungsbestätigung aus. Die Erstellung erfolgt zeitnah nach Eingang der Spende.
Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 AO können seit 2007 steuerlich als Sonderausgaben wie folgt geltend gemacht werden:

1) Insgesamt können bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden (für Firmen gelten besondere Regelungen).
2) Überschreiten Spenden den Höchstbetrag, können sie zeitlich unbegrenzt auf die folgenden Jahre vorgetragen werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 3 EStG).

3) Zusätzlicher Abzugsbetrag bei persönlicher Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung: 1.000.000 € (Ehepaare 2.000.000 €) mit beliebiger Verteilung innerhalb eines 10-Jahreszeitraumes.