Sie wollen Gutes tun - Wir helfen Ihnen dabei!

 

Die Theodor Heuss Stiftung will bürgerschaftliches Engagement und demokratischen Gemeinsinn nachhaltig fördern. Ihr Stiftungskapital wirkt langfristig.

Die Theodor Heuss Stiftung ist angewiesen auf finanzielle Unterstützung aus dem Kreis der Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen. Nur mit ausreichenden Mitteln kann sie ihren Stiftungszweck langfristig erfüllen.

 

Wenn Sie uns finanziell unterstützen möchten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen, die wir nachfolgend aufgeführt haben. Wir unterstützen Sie gern bei Ihren Überlegungen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Theodor Heuss Stiftung – als Stifter – unterstützen können.

 

… durch Ihre Zustiftung
Eine Zustiftung erfolgt in den Kapitalstock der Theodor Heuss Stiftung. Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt. Darüber wacht der Stiftungsvorstand, unabhängige Wirtschaftsprüfer, die staatliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt. Die aus dem Vermögen erwirtschafteten Erträge werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet. Der Mindestbetrag für eine Zustiftung beträgt 500,- Euro.

 

… durch eine letztwillige Zuwendung
Wenn Sie die Theodor Heuss Stiftung in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen bestimmten Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erb-schaftsteuer (§ 13 Erbschaftsteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftsteuer bei Übertragung ererbten Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall z. B. auf die Theodor Heuss Stiftung möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).